Anmeldung und Aufnahme

Anmeldung

Bei Interesse an einem Kindergarten- oder Krippenplatz haben die Eltern die Möglichkeit, sich in einem vorher vereinbarten Termin den Kindergarten anzuschauen und sich zu informieren.

Das Anmeldegespräch führen die Eltern in der Regel mit der Kindergartenleitung, Herr Nguyen. Hierbei werden Informationen über unsere Einrichtung an die Eltern weitergegeben. Es werden organisatorische Fragen wie z. B. Bring- und Abholzeiten, Betreuungszeiten, Kindergartenbeitrag, Ferienzeiten, Eingewöhnung etc. geklärt. Aber auch wir bekommen durch das Aufnahmegespräch Informationen über das Kind und sein Umfeld, Vorstellungen, Einstellungen und Erwartungen der Eltern und des Kindergartens werden ausgetauscht.

Die Eltern werden darauf hingewiesen, dass der Kindergarten eine Einrichtung eines gemeinnützigen katholischen Vereins, des St. Johannesvereins Gramschatz e. V., ist.

Bei Interesse an einem Platz in unserer Einrichtung folgt eine schriftliche Vormerkung.

Aufnahmekriterien

Der Vorstand des St. Johannesvereins Gramschatz e. V. hat in seiner Sitzung am 02.10.2017 einstimmig folgende Kriterien für die Aufnahme in den Kindergarten und die Krippe beschlossen, wenn eine Warteliste entsteht:

Priorität bei der Aufnahme in den Kindergarten

  1. Kinder aus Gramschatz, die zu Beginn des neuen Kindergartenjahres von der Krippe in den Kindergartenbereich wechseln
  2. Geschwisterkinder von Kindern, die derzeit unsere Einrichtung besuchen
  3. Geschwisterkinder von Kindern, die früher unsere Einrichtung besucht haben
  4. Kinder aus Gramschatzer Familien
  5. Gastkinder, die zu Beginn des neuen Kindergartenjahres von der Krippe in den Kindergartenbereich wechseln

Bei der Aufnahme in die Krippe gelten folgende Prioritäten:

  1. Kinder aus Gramschatzer Familien, deren Geschwister derzeit unsere Einrichtung besuchen, bevorzugt werden darunter Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind und Kinder von alleinerziehenden Berufstätigen
  2. Andere Kinder aus Gramschatzer Familien, bevorzugt werden auch hier Kinder, deren Eltern beide berufstätig sind und Kinder von alleinerziehenden Berufstätigen
  3. Andere Kinder aus Gramschatz
  4. Gastkinder, deren Geschwister derzeit unsere Einrichtung besuchen
  5. Gastkinder, deren Geschwister früher unsere Einrichtung besucht haben

Bei Kindern mit gleichen Voraussetzungen gilt die Reihenfolge der Anmeldung. Die Zusicherung des Platzes erfolgt jeweils bis spätestens drei Monate vor Beginn der Kindergarten- bzw. Krippenzeit.

Die Warteliste gilt für alle Anmeldungen ab 23.10.2017. Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass es aufgrund der Warteliste keinen Rechtsanspruch zur Aufnahme des Kindes in unserer Einrichtung gibt, wenn andere Gründe gegen die Aufnahme sprechen.

Für die Aufnahme von Schulkindern gilt folgendes:

Im Rahmen der jeweils bestehenden Kapazitäten der Betriebserlaubnis zum Betreiben einer Kindertageseinrichtung des St. Johannes Vereins Gramschatz e.V. wird nachrangig hinter den Regelkindern (Kindergarten- und Kinderkrippenkindern) eine Schulkindbetreuung angeboten.

Soweit angesichts der Anmeldung von Regelkindern noch Kapazitäten bestehen, erfolgt eine Aufnahme von Kindern im Rahmen der Schulkindbetreuung nach Klassenstufen aufsteigend (mithin von Klassenstufe 1 zu Klassenstufe 4). Soweit nicht alle Kinder einer Klassenstufe berücksichtigt werden können, erfolgt die Aufnahme anhand der folgenden Prioritäten entsprechend der genannten Reihenfolge absteigend:

  1. Kinder aus Gramschatz, die zu Beginn des neuen Schuljahres vom Kindergarten in die Schulkindbetreuung wechseln, deren Eltern beide berufstätig sind beziehungsweise dessen alleinerziehender Elternteil berufstätig ist und die Geschwisterkinder in der Einrichtung haben
  2. Kinder aus Gramschatz, die zu Beginn des neuen Schuljahres vom Kindergarten in die Schulkindbetreuung wechseln, die Geschwisterkinder in der Einrichtung haben und nicht unter Ziffer 1 fallen
  3. Kinder aus Gramschatz, die nicht unter Ziffer 1 oder 2 fallen
  4. Kinder aus anderen Gemeinden, deren Eltern beide berufstätig sind beziehungsweise dessen alleinerziehender Elternteil berufstätig ist und die Geschwisterkinder in der Einrichtung haben
  5. Kinder aus anderen Gemeinden, die Geschwisterkinder in der Einrichtung haben und nicht unter Ziffer 4 fallen
  6. Kinder aus anderen Gemeinden, die aus dem Kindergarten in die Schulkindbetreuung wechseln

Im Rahmen der Ziffer 4 – 5 werden Kindern aus Rimpar und Maidbronn bevorzugt berücksichtigt. Soweit Kinder angesichts der oben genannten Kriterien gleichberechtigt aufzunehmen wären, auf Grund der Kapazitäten jedoch nur eine teilweise Aufnahme möglich ist, erfolgt eine Aufnahme nach Alter.

PREISE

Hier können Sie unsere aktuellen Preise herunterladen.

Preise herunterladen (PDF)

Regelung zur Umbuchung und Ferienbetreuung

1) Verfügbarkeit und Voraussetzungen:

  • Die Ferienbetreuung für Schulkinder ist grundsätzlich an allen Ferientagen möglich, an denen die Einrichtung geöffnet ist. Ausgenommen sind die offiziellen Schließtage (Termine auf der Website).
  • Anspruch auf Ferienbetreuung besteht an den Wochentagen, an denen bereits eine Nachmittagsbetreuung während der Schulzeit gebucht ist.
  • Die Gebühren für die Ferienbetreuung sind in den bestehenden Buchungskategorien der Schulkindbetreuung enthalten.

2) Betreuungszeiten:

  • Die Kernbetreuung wird von 08:00 bis 13:00 Uhr gewährleistet.
  • Eine Verlängerung der Betreuung nach 13:00 Uhr ist möglich, sofern zum Zeitpunkt der Anmeldung Kapazitäten vorhanden sind; die Rückmeldung erfolgt in der Regel innerhalb von drei Werktagen.
  • Es wird keine warme Verpflegung angeboten; eine Brotzeit ist mitzugeben.

3) Anmeldung und Fristen:

  • Anmeldungen für die Ferienbetreuung und Umbuchungen sind ausschließlich über das Online-Formular auf der Website vorzunehmen (Link im Menü).
  • Die Anmeldefrist für Ferienzeiträume endet jeweils am 15. des Vormonats. Im Formular können auch zukünftige Ferienzeiträume eingetragen werden.

4) Umbuchungen:

  • Umbuchungen von Betreuungszeiten (inkl. Aufstockung für Ferienzeiten) sind ebenfalls über das Online-Formular zu beantragen und richten sich nach den genannten Fristen und Kapazitäten.
  • Kapazitätsabhängige Anpassungen werden nach Eingang der Anfrage geprüft; organisatorische Einschränkungen können eine Umsetzung verhindern.