Bei Interesse an einem Kindergarten- oder Krippenplatz haben die Eltern die Möglichkeit, sich in einem vorher vereinbarten Termin den Kindergarten anzuschauen und sich zu informieren.
Das Anmeldegespräch führen die Eltern in der Regel mit der Kindergartenleitung, Herr Nguyen. Hierbei werden Informationen über unsere Einrichtung an die Eltern weitergegeben. Es werden organisatorische Fragen wie z. B. Bring- und Abholzeiten, Betreuungszeiten, Kindergartenbeitrag, Ferienzeiten, Eingewöhnung etc. geklärt. Aber auch wir bekommen durch das Aufnahmegespräch Informationen über das Kind und sein Umfeld, Vorstellungen, Einstellungen und Erwartungen der Eltern und des Kindergartens werden ausgetauscht.
Die Eltern werden darauf hingewiesen, dass der Kindergarten eine Einrichtung eines gemeinnützigen katholischen Vereins, des St. Johannesvereins Gramschatz e. V., ist.
Bei Interesse an einem Platz in unserer Einrichtung folgt eine schriftliche Vormerkung.
Der Vorstand des St. Johannesvereins Gramschatz e. V. hat in seiner Sitzung am 02.10.2017 einstimmig folgende Kriterien für die Aufnahme in den Kindergarten und die Krippe beschlossen, wenn eine Warteliste entsteht:
Bei Kindern mit gleichen Voraussetzungen gilt die Reihenfolge der Anmeldung. Die Zusicherung des Platzes erfolgt jeweils bis spätestens drei Monate vor Beginn der Kindergarten- bzw. Krippenzeit.
Die Warteliste gilt für alle Anmeldungen ab 23.10.2017. Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass es aufgrund der Warteliste keinen Rechtsanspruch zur Aufnahme des Kindes in unserer Einrichtung gibt, wenn andere Gründe gegen die Aufnahme sprechen.
Im Rahmen der jeweils bestehenden Kapazitäten der Betriebserlaubnis zum Betreiben einer Kindertageseinrichtung des St. Johannes Vereins Gramschatz e.V. wird nachrangig hinter den Regelkindern (Kindergarten- und Kinderkrippenkindern) eine Schulkindbetreuung angeboten.
Soweit angesichts der Anmeldung von Regelkindern noch Kapazitäten bestehen, erfolgt eine Aufnahme von Kindern im Rahmen der Schulkindbetreuung nach Klassenstufen aufsteigend (mithin von Klassenstufe 1 zu Klassenstufe 4). Soweit nicht alle Kinder einer Klassenstufe berücksichtigt werden können, erfolgt die Aufnahme anhand der folgenden Prioritäten entsprechend der genannten Reihenfolge absteigend:
Im Rahmen der Ziffer 4 – 5 werden Kindern aus Rimpar und Maidbronn bevorzugt berücksichtigt. Soweit Kinder angesichts der oben genannten Kriterien gleichberechtigt aufzunehmen wären, auf Grund der Kapazitäten jedoch nur eine teilweise Aufnahme möglich ist, erfolgt eine Aufnahme nach Alter.
1) Verfügbarkeit und Voraussetzungen:
2) Betreuungszeiten:
3) Anmeldung und Fristen:
4) Umbuchungen: